Wichtige Gerichtsurteile für Verbraucher

 

Partner haftet nicht immer für Kredite
Wenn Ehepartner gemeinsam ein Darlehen aufnehmen, können Banken hinterher nicht nach Belieben einen der beiden heranziehen. Das belegen zwei aktuelle Urteile.


Im ersten Fall hatte eine Bausparkasse einem Ehepaar zum Kauf eines Hauses 214 000 Euro geliehen. Als der Mann die Raten nicht mehr zahlen konnte, verlangte das Institut einen Teil des Geldes von der inzwischen geschiedenen Frau zurück. Zu Unrecht, sagte das Landgericht Mainz (5 O 63/06). Das sei ein Fall "krasser finanzieller Überforderung", weil die Frau zur Zeit des Vertragsschlusses kein Einkommen hatte und für ein einjähriges Kind sorgen musste. Der Sparkasse hätte klar sein müssen, dass die Frau nur aus "emotionaler Verbundenheit" mit unterschreibe. Zudem habe sie nicht von dem Kredit profitiert, weil der Mann sich als Alleineigentümer des Hauses eintragen ließ.

 

Aus denselben Gründen haftet eine Verkäuferin laut Oberlandesgericht Dresden nicht für einen 10 000-Euro-Kredit, den sie mit ihrem Mann aufgenommen hatte (12 U 1394/06). Sie verdiene lediglich 10 000 Euro im Jahr und habe zwei minderjährige Kinder, so die Richter.

Richter unterbinden Gebührenwahn bei Krediten

Herber Dämpfer für Banken in Deutschland: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat Bearbeitungsgebühren für Darlehen für unwirksam erklärt. Demnach dürfen die Institute künftig ihre Darlehens-Kunden nicht mehr abkassieren. Entsprechende Klauseln im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank haben damit keine Wirkung mehr (Az. 17 U 192/10). Allerdings ließ der Senat eine Revision für die Beklagte offen, die nun Einspruch gegen das Urteil einlegen kann._

(Quelle: Wirtschaft t-online.de)

Milliarden-Urteil gegen die Banken

Ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts München könnte die deutschen Banken Milliarden Euro kosten. Die Richter sprachen einem Unicredit-Kunden 2832 Euro verheimlichte Provisionen zu (Az: 34 S 9960/09). Die Bank hatte für den Anleger Investmentfonds gekauft – ihm aber verschwiegen, dass sie dafür von dem Fonds-Unternehmen eine Art Dankesgeld („Kick-Back“) erhielt. Diese Provision muss die Bank nun ihrem Kunden überweisen.

Erst seit 2009 informieren die Banken über Provisionszahlungen – bis dahin tat dies kaum ein Institut. Je nach Art der Wertpapiere verdienen Banken bis zu zehn Prozent der Anlagesumme. Der Berliner Anwalt Dietmar Kälberer, der das Urteil erstritten hat, sagt: „Fordert eine große Zahl von Anlegern die Auszahlung, würde das die Banken schnell Milliarden Euro kosten.“

(Quelle- Focus online)

Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis

Landgericht Bremen, Az.: 2- O- 408/05, Urteil vom 16.06.2005:

Dem Kläger steht die Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis durch die Beklagte aus §§ 780, 328 BGB zu. Die freiwillige Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) ist als verbindliche Willenserklärung zu werten, mit der sich der Gesetzgeber einverstanden erklärt hat. Diese Erklärung wirkt als Vertrag zugunsten Dritter (I). Die Beklagte ist diesem abstrakten Schuldversprechen beigetreten (II). Dem Kläger ein Konto zu eröffnen, ist für die Beklagte weder unzumutbar noch ist die Geltendmachung dieses Rechts durch den Kläger treuwidrig, da nach Einrichtung des Kontos derzeit kein Kündigungsgrund vorliegt (III).